Einhaltung der REACH-Verordnung

Die Komponenten und Materialien, die in von Nintendo hergestellten Produkten verwendet werden, stammen von verschiedenen Drittanbietern. Gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) stellt Nintendo die folgenden Informationen dieser Drittanbieter zur Verfügung, um eine sichere Nutzung seiner Produkte zu gewährleisten.

— Bei allen in der Tabelle aufgeführten Produktkomponenten handelt es sich um interne Bauteile. Unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen ist keinerlei Freisetzung der angegebenen Stoffe vorgesehen.

Hinweis
— "●" Gibt an, dass das aufgeführte Produkt Komponenten enthält, in denen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent Stoffe enthalten sind, die nach der REACH-Verordnung auf der Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe stehen.
— Teile, die Blei und Bleiverbindungen enthalten, unterliegen den Ausnahmen gemäß Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS).

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